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Albert Schweitzer Kinderdorf

Im Detail

Wenn Sie den Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V. testamentarisch bedenken wollen, ohne dieses als Erben einzusetzen, können Sie dies mit einem Vermächtnis tun.Sie geben dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V. damit das Recht, von Ihrem Erbe einen gewissen Geldbetrag, einen Gegenstand oder auch eine Immobilie zu beanspruchen.

Kann man ein Testament wieder ändern?

Jedes Testament kann zu jeder Zeit geändert oder aufgehoben werden. Für Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente bestehen Besonderheiten, die Sie beim Notar erfahren können. Existieren nach Ihrem Tod mehrere Testamente, gilt das zuletzt datierte Testament.

Ist die Einsetzung eines Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Grundsätzlich obliegt es den Erben gemeinsam, die Verfügungen des Testamentes auszuführen. Oftmals ist die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers für die Hinterbliebenen und die im Testament bedachten Personen und Organisationen eine große Hilfe. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass in eigenem Namen zu verwalten und abzuwickeln. Sie können in Ihrem Testament eine Person Ihres Vertrauens hierzubestimmen oder das zuständige Nachlassgerichtum die Ernennung eines geeigneten Testamentsvollstreckerser suchen. Sie sollten die betreffende Person allerdings zuvor fragen, ob sie sich dieser Aufgabe gewachsen fühlt.

http://www.albert-schweitzer-kinderdorf.de//unterstuetzen/testamente/beratung-info