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Albert Schweitzer Kinderdorf

In der Übersicht

Viele Menschen beschäftigt die Frage, was später einmal mit ihrem Eigentum/Vermögen geschehen soll. Sie möchten ihr Geld und ihre persönlichen Dinge gezielt in verantwortungsvolle Hände geben - und sie möchten, dass ihr Geld dorthin gelangt, wo es Gutes bewirkt. Helfen über den Tod hinaus – Ihr letzter Wille für unsere Kinder Mit Ihrer Zuwendung können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche, die ein neues Zuhause brauchen, Unterstützung, Sicherheit und liebevolle Zuwendung erfahren. Ihr letzter Wille ermöglicht Zukunft für bedürftige Kinder. Das Finanzamt hat uns als gemeinnützig anerkannt. Der Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V. ist deshalb von Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt ihre testamentarische Zuwendung voll und ganz bedürftigen Kindern zu. Wenn wir testamentarisch als Erbe bedacht werden, wickeln wir zudem alle Angelegenheiten für Sie ab. Mit Umsicht erfüllen wir ihren letzten Willen, kümmern uns um die Bestattung und die Grabpflege. Sie können uns als Alleinerben, Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

Informationen zum Herunterladen:

http://www.albert-schweitzer-kinderdorf.de//unterstuetzen/testamente/mit-blick-in-die-zukunft